1. Verordnung ausstellen lassen
Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Praxis über die medizinische Notwendigkeit und Muster 4.
Taxi & Fahrdienst Müller – Ihr Ansprechpartner in Marktheidenfeld und Main-Spessart.
Der Ablauf richtet sich nach Behandlung, medizinischer Notwendigkeit und persönlichen Voraussetzungen. Hier finden Sie eine erste Orientierung.
Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Praxis über die medizinische Notwendigkeit und Muster 4.
Bei bestimmten ambulanten Fahrten reichen Sie die Unterlagen vor Fahrtbeginn bei der Krankenkasse ein.
Taxi, Rollstuhl oder Tragestuhl: Die geeignete Beförderung muss vorab geklärt werden.
Nach Klärung der Voraussetzungen planen wir Ihre Termine und besprechen die Abrechnung.
Für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist bei verordnungsfähigen Fahrten in der Regel eine ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung (Muster 4) notwendig. Nicht jede Fahrt zum Arzt ist erstattungsfähig.
Bei ambulanten Serienbehandlungen wie Dialyse sowie bestimmten onkologischen Chemo- und Strahlentherapien ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung erforderlich. Für bestimmte verordnete Taxi- und Mietwagenfahrten bei Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder Merkzeichen aG, Bl oder H entfällt die vorherige Genehmigung.
Medizinisch notwendige Fahrten zur vollstationären Krankenhausbehandlung sind grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung verordnungsfähig. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei übernahmefähigen Fahrkosten zahlen Versicherte grundsätzlich 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine gültige Zuzahlungsbefreiung ist zu berücksichtigen.
Die Beförderungsart muss medizinisch erforderlich und passend verordnet sein. Die konkrete Genehmigung und Vergütung zusätzlicher Leistungen sollte vorab mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.
Je nach Krankenkasse, verordneter Beförderungsart, Genehmigung und bestehender Abrechnungsvereinbarung ist eine Direktabrechnung möglich. Wir prüfen den Einzelfall mit Ihnen.
Informationen zur Orientierung, keine individuelle Leistungszusage. Maßgeblich sind die aktuelle Krankenbeförderungs-Richtlinie und die Entscheidung Ihrer Krankenkasse.
Offizielle Quellen: G-BA · AOK · vdek Bayern